An der Universität Potsdam müssen die Studenten einiger Fachrichtungen unverhältnismäßig hohe Hürden nehmen um den Master machen zu dürfen. Biochemiker und BWLer müssen demnach in ihrem Bachelor Abschluss mindestens die Note 2,5 erreicht haben um weiter studieren zu dürfen. Bei den Fächern Informatik und Geoinformatik schreibt die Zulassungsordnung vor, dass nur die besten zwei Drittel eines Jahrgangs weiter studieren dürfen.
Die Studenten halten diese enormen Hürden für Verfassungswidrig. Sebastian Schultz, Referent für Studienbedingungen im AStA: “Die Zugangsregeln sind ineffizient und ungerecht”. Man habe deswegen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag eingereicht. Es soll geprüft werden, ob die Regelungen der Uni mit dem Artikel 12 des Grundgesetzes vereinbar sind, nach dem jedem Studenten die freie Wahl von Ausbildung und Beruf garantiert wird.
Der Kernpunkt des Streits, der sich nicht nur in Potsdam abspielt ist, dass für viele Berufe der Master-Abschluss klare Zugangsbedingung ist. Beispielsweise für Architekten oder Studierende des Faches Pharmazie. Wenn die Universitäten Studenten dieser Fächer vom Master aufgrund von Noten oder Quoten ausschließen liegt eine Verletzung des Artikel 12 GG vor. Dem Deutschen Hochschulverband ist dieser Konflikt bewusst und man unterstützt den Normenkontrollantrag der Potsdamer.
Dabei war genau das die Idee des Bologna-Prozesses. Das Studium sollte in zwei Schritte eingeteilt werden. Mit dem ersten Abschluss können die Studenten schon arbeiten und der zweite Abschluss dient der Vertiefung des Stoffes. Doch in der Praxis hat sich dieser Gedanke noch nicht ganz durchgesetzt. Es ist zwar von den Universitäten gewünscht dass nicht jeder Bachelor auch einen Master machen kann, doch sollten die Studenten nach bestimmten fachlichen Qualifikationen, wie Sprachkenntnissen, ausgewählt werden und nicht nach Quoten.