Zum Beginn der Ferien, bzw. Vorlesungsfreien Zeit weist die deutsche gesetzliche Unfallversicherung darauf hin, dass Studenten während eines Ferienjobs oder eines Praktikums gesetzlich versichert sind. Der Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Er wird durch den Arbeitgeber, genauer durch dessen Unfallversicherungsträger, gewährleistet. Der Versicherungsschutz ist unabhängig von Dauer und Entgelt der Beschäftigung und schließt auch den Weg zur Arbeit und von dort nach Hause mit ein.
Im Detail bedeutet das, dass bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen übernimmt. Wer durch so einen Arbeitsunfall zum Arzt kommt muss dort keine Krankenversicherungskarte vorlegen und auch keine Praxisgebühr zahlen.
Die Ausnahme von diesem gesetzlichen Versicherungsschutz sind Jobs oder Praktika im Ausland. Auch wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist. Daher gilt: Vor Reiseantritt bei der eigenen Krankenkasse informieren, ob die studentische Krankenversicherung hier einspringen würde. Auslandskrankenversicherungen gibt es häufig schon für wenige Euros im Jahr.