Studienplatzklage: Was kann der Anwalt leisten?
Eine Studienplatzklage erscheint oft als letzter Ausweg, wenn der Bescheid von der ZVS oder der Hochschule selbst negativ ist. Ein Anwalt sollte zunächst entscheiden, ob es im Einzelfall tatsächlich sinnvoll ist, einen Studienplatz einzuklagen. Es gibt in Deutschland eine Reihe von Kanzleien, die auf Hochschulrecht bzw. Hochschulzulassungsrecht spezialisiert sind. Die Anwälte wissen genau, welche Fristen zu beachten sind und können die Erfolgsaussichten der Klage für den jeweiligen Studiengang abschätzen. So eine Studienplatzklage zum Beispiel nicht zwangsläufig nur für das erste Fachsemester Sinn. Auch für den Quereinstieg in ein höheres Fachsemester kann sie hilfreich sein. Manche Kanzlei bietet sogar eine kostenfreie Hotline an, über die solche grundlegenden Fragen geklärt werden können.
Zum Spektrum einer spezialisierten Kanzlei gehört neben der eigentlichen Studienplatzklage oft auch die ZVS-Bewerbungsberatung, bei der gemeinsam Strategien für die ideale ZVS-Bewerbung erarbeitet werden. Auch hinsichtlich des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) kann juristischer Rat in Anspruch genommen werden. Idealerweise setzt sich die Kanzlei selbst genau mit den Kapazitätsberechnungen der Hochschule auseinander und kann so einen Sachvortrag vor den Verwaltungsgerichten leisten, die Entscheidungen der Gerichte im Detail überprüfen und gegebenenfalls ein Beschwerdeverfahren bei der nächsthöheren Instanz einleiten. Die rechtlichen Schritte bauen klar aufeinander auf. Alle Maßnahmen sind auf die Bedürfnisse von Studienanwärtern zugeschnitten. Ein weiterer Vorteil der auf Hochschulrecht spezialisierten Kanzleien ist, dass unnötige Kosten von vornherein vermieden werden. Es macht also doppelt Sinn, die Studienplatzklage in die Hände eines Spezialisten zu geben.