8. February 2012

BAföG-Empfänger müssen einen Fachwechsel mitteilen

Ein wichtiger Hinweis für alle Bafög-Empfänger:

Solltet ihr euer Studienfach wechseln, müsst ihr das unbedingt dem Studentenwerk mitteilen. Bis zum dritten Semester gilt diese Regelung nicht, ab dem dritten Semester hat der Student eine Mitteilungspflicht.

Das BAföG-Amt interessiert hier vor allem die durch den Fachwechsel entstandene Verzögerung des Studiums. Daher muss der Wechsel gut begründet werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weißt darauf hin, dass überfüllte Hörsäle oder schlechte Berufsaussichten keine Argumente für einen Fachwechsel sind. Es ginge vielmehr darum eine ‚fehlende Eignung’ für ein Fach nachzuweisen.

Vor einem Studienfachwechsel sollten sich BAföG-Empfänger als unbedingt über die möglichen Konsequenzen informieren.

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