4. February 2012

400 Euro Jobs

400 Euro Jobs & Minijobs für Studenten

400 Euro Jobs und Minijobs bieten für viele Studenten die Möglichkeit, sich nebenbei ein Zubrot zu verdienen. Wenn die finanzielle Unterstützung durch die Eltern nicht gegeben ist, oder man aus bestimmten Gründen keinen Studentenkredit beantragen möchte sind die Studentenjobs die einzige Möglichkeit ein Zubrot zu verdienen. Doch gerade in der Sozialversicherung gibt es einige wichtige Punkte, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen, um die Mini-Jobs optimal auszunützen. 400 Euro JObs und Beschäftigung in Aushilfsverhältnis finden sich in jedem größeren Unternehmen und gehören in den verschiedensten Wirtschaftszweigen zur Betriebsausrichtung. Der große Vorteil von Mini-Jobs ist die Flexibilität, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einige Vorteile bietet:

Minijobs: Checkliste

  • Kurzfristige Beschäftigungen sind in der Regel auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt.
  • Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnte Arbeitnehmer Pauschalbeiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung bezahlen.
  • kurzfristige Jobs sind immer abgabenfrei
  • Alle Studenten, die geringfügig beschäftigt sind, müssen der Minijobzentrale gemeldet werden.
  • Geringfügige Beschäftigung, egal ob geringfügig bezahlt oder nur auf begrenzte Dauer sind in der Sozialversicherung grundsätzlich versicherungsfrei
  • Geringfügig entlohnte Studentenjobs werden mit maximal 400 Euro vergütet.
  • In die Überprüfung der Einkommensgrenze für Minijobs werden nur dann so genannte Einmalzahlungen mit einbezogen, wenn sie auch wirklich dem Arbeitnehmer vergütet werden.
  • Die Bewertung der Minijobs läuft dann getrennt ab, wenn zusätzlich zur Hauptbeschäftigung einer Nebenbeschäftigung nachgegangen wird
  • Im dem Fall, dass mehreren Nebenjobs nachgegangen wird, werden diese zusammen mit der Hauptbeschäftigung bewertet. Der erste Nebenjob wird jedoch getrennt bewertet.
  • Im Falle, dass der Minijob in einem Privathaushalt statt findet, reduzieren sich die Pauschalbeträge
  • 400€ Minijobs sind immer steuerpflichtig. Es ist jedoch möglich, mit einer Pauschalsteuer in Höhe von 2%, den Lohn abzugelten.
  • Studenten haben die Möglichkeit innerhalb der Rentenversicherung der Versicherungsfreiheit zu entsagen, was eigene Ansprüche aus der Rentenversicherung mit sich bringt. Man muss dann aber natürlich auch Beiträge bezahlen
  • Steuern und Beiträge werden an die Minijobzentrale abgeführt

weitere wichtige Punkte für 400 Euro Jobs:

Wenn man im Studium während der Vorlesungszeit eine kurzfristige Beschäftigung annehmen, dann fällt die Sozialversicherungspflicht weg, sprich: Man bleibt sozialversicherungsfrei. In diesem Fall kommt es aber zu einer gesonderten Prüfung der Berufsmäßigkeit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die nach anderen Richtlinien als die Rentenversicherung bewertet werden.In der Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung gibt es verschiedene Voraussetzungen: Im Verlauf eines Jahres darf der Student nicht mehr als 26 Wochen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wobei die Wochenarbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen darf. Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit die 20 Stunden Grenze gilt die Beschäftigung vom Gesetzgeber her als beruflich ausgeübt. Dies hat zur Folge, dass in den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung eine Versicherungspflicht aufkommt. In der Renteversicherung hingegen gelten wiederum gesonderte Regeln: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig vom Zeitraum in dem die Beschäftigung ausgeübt wird: nämlich 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres.Tipp: Es sollten immer Studienbescheinigungen für die Lohnunterlagen abgegeben werden, dass im späteren Falle von Überprüfungen alles transparent bleibt. Wenn Studenten einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen, fallen in der Regel keine Sozialabgaben an. Doch auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet bestimmte Prozentsätze des Arbeitsentgelts für Versicherungen an den Staat abzugeben. Wenn der Student gesetzlich versichert ist, nimmt die Krankenversicherung hierbei 13% in Anspruch, die Rentenversicherung 15%. Ist der Student in einen Privathaushalt angestellt, werden 5% für die Pauschalbeträge fällig. Wenn der Mini-Job nicht über Lohnsteuerkarte läuft, wird für den Arbeitgeber zusätzlich ein Pauschalbeitrag von 2% fällig. Sobald die 400€ Grenze überschritten wird, ergeben sich einige neue Besonderheiten.
Von besonderer Wichtigkeit ist dabei das so genannte „Erscheinungsbild“ des Studenten, was im Endeffekt nichts anderes ist, als eine Art Status.
Der Status des Studenten bleibt vor dem Gesetzgeber erhalten, wenn die wöchentliche Arbeitszeit die 20 Stunden Grenze nicht überschreitet. Dementsprechend bleibt der Student frei von Abgaben zur Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Der Arbeitgeber bleibt beitragsfrei, auch was die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an geht, unabhängig von der Höhe der Bezahlung.
Dies gilt jedoch nicht für die Rentenversicherung, was zur Folge hat, dass die Beiträge in Höhe von 19,5 % zu Anteilen von Arbeitgeber und Studenten getragen werden.

Es kann aber auch zu einer Befreiung von Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung kommen wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt. Und zwar dann, wenn vorwiegend am Abend, in der Nacht oder am Wochenende gearbeitet wird. Die gleiche Regelung kommt zum Tragen, wenn ausschließlich in den Semesterarbeit die Regelarbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt.

Beispiel:
Ein Student nimmt eine Dauerbeschäftigung an, wo er für 20 Stunden in der Woche 1000 € verdient. In den Semesterferien arbeitet der Student Vollzeit 40 Stunden die Woche und erhält 2000 € dafür.
Arbeitslosenversicherung, Pflege- und Krankenversicherung sind für den ganzen Zeitraum versicherungsfrei, während für die Rentenversicherung bereits von Anfang an Versicherungspflicht besteht, da die Geringfügigkeitsgrenze die ganze Zeit überschritten bleibt

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