06.09.2010

staatlicher Bildungskredit


Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten, die sich in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen befinden, seit April 2001 einen so genannten Bildungskredit an. Dieser zinsgünstige Kredit ist nicht vom BAföG abhängig und steht somit nicht mit dem Einkommen der Eltern oder der Studenten selbst in Verbindung. Zuständig für den Kreditantrag ist das Bundesverwaltungsamt. Nach Prüfung der Gegebenheiten wir im Falle der Kreditbewilligung ein Bewilligungsbescheid sowie eine Bundesgarantie erteilt, die die Kreditbewilligung ermöglichen. Ist der Bewilligungsbescheid erteilt, kann mit einer Gesamtkreditsumme von bis zu 7200 Euro während der Studien- bzw. Ausbildungszeit gerechnet werden, der Förderbetrag wird bis zu 2 Jahre lang ausbezahlt. Das Studentendarlehen bis Ende des 12. Semesters bewilligt. Der diesbezüglich bestimmte Zinssatz beläuft sich derzeit auf 5,99% (Stand Oktober 07)
Mehr Informationen finden Sie online unter www.bund.de