Krankenversicherung für Studenten
Die Krankenversicherung für Studenten besteht meist aus der studentischen Pflichtversicherung und günstigen Beiträgen. Verdienste die aber über die Geringfügigkeitsgrenze hinweggehen, sind aber voll sozialversicherungspflichtig. Sollte also ein Ausschluss aus der Krankenversicherung für Studenten drohen, kann man einen formlosen Antrag stellen, um die Versicherungspflicht zu verlängern. Zu diesen Gründen können Studienverzögerungen wegen Krankheit gehören, die Wahl des zweiten Bildungswegs oder die familiäre Situation (z.B. Schwangerschaft). Ansonsten gilt die günstige Krankenversicherung für Studenten nur bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Semester. Danach sollte man sich freiwillig versichern, da man sonst keinen Schutz im Krankheitsfall hat, dies ist gesetzlich oder privat möglich. Bis zum 25. Lebensjahr ist man übrigens bei der Familienversicherung der Eltern mitversorgt. Darüberhinaus sollte zusätzlich vorgesorgt werden, wenn man etwa für ein Semester ins Ausland gehen möchte. Hier muss man auch auf ausreichend Versicherungsschutz achten. Nur zu Beginn des Studiums - bei der Immatrikulation - ist eine Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse möglich. Die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten sind einheitlich geregelt und bei der privaten Versicherung können sie höher ausfallen. Wenn man Wert auf Zusatzleistungen legt und durch seinen Hinzuverdienst ohnehin über die Grenze der Geringfügigkeit kommt, empfiehlt sich die private Krankenversicherung, zumal auch die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ab dem 30. Lebensjahr stark ansteigen. Für Frauen liegen die Beiträge zwar etwas höher bei der privaten Krankenversichung und in diesem Alter, dennoch bietet sie natürlich viele Vorteile. Wenn jedoch Ehepartner und Kind vorhanden sind, kann man diese gesetzlich besser kostenfrei mitversichern lassen.

