12.03.2010

Studenten WG


Studenten-WG und Studentenwohnung: Der Mittelpunkt des Studentenlebens

Studienplatz, richtige Uni, Nebenjob – alles klar, aber wo wohnt man günstig? Die Lösung ist die Studenten WG. Das Internet bietet umfassende Wohnungsbörsen – gerade für Studentenwohnungen oder WG Angebote. Hier findet man für jede Stadt, jeden Stadtteil das passende Zimmer und die ersten Angaben, oft mit Bild, klären schon die wesentlichsten Fragen, wie Mietpreis, Flatrate, Raucher oder Nichtraucher. Allerdings gibt es auch beim Mieten einiges zu beachten, denn hier gilt Einer für Alle. Da der Student Mitglied einer Wohngemeinschaft wird, ist es mittlerweile obligatorisch geworden, dass die Eltern dem Vermieter eine Mietbürgschaft unterschreiben und damit im Zweifelsfalle zur Rechenschaft gezogen werden, falls Schäden in der Studentenwohnung oder WG auftreten. Aber Achtung, auch hier gibt es einiges zu beachten! Denn damit die Eltern nicht auch gleichzeitig mit der Bürgschaft auch für die anderen Mitbewohner haften, sollten sie immer auf einer Zusatzklausel im Vertrag bestehen, welche die Bürgschaft auf ihren eigenen Zögling beschränkt.



Wer haftet in einer Studenten-WG oder einer Studentenwohnung?

Außerdem sollte man sich bewusst darüber sein, dass jedes Mitglied der Studenten WG als Gesamtschuldner haftet. So verpflichtete beispielsweise das Amtsgericht Paderborn einen Bewohner einer Studentenwohnung zur Zahlung von 4000 DM an rückständiger Miete und Kosten für die Wohnungsräumung. Sein Mitbewohner war in einer Nacht- und Nebelaktion verschwunden und hatte nur die Möbel dagelassen. Oft wünschen Vermieter einer WG einen solventen Hauptmieter. Das kann beispielsweise ein Elternteil eines Mitbewohners sein, welcher dann auch berechtigt ist eventuell anfallende Kosten einzutreiben. So entschied das Amtgericht Frankfurt zugunsten eines Vaters, welcher als Treuhänder einer WG aufgetreten war, welche bereits nach einem halben Jahr wieder auseinandergebrochen war. Ein Mitbewohner hatte sich geweigert die dem Treuhänder entstandenen Kosten mitzutragen und wurde nachträglich zur Zahlung von 3000 Mark an den Treuhänder verpflichtet. Auch bei der Frage nach der Länge eines Besuchs gibt es einiges zu beachten, denn man kann nicht ohne weiteres Leute bei sich in der Studentenwohnung auf Dauer aufnehmen. Grundsätzlich dürfen Gäste bis zu sechs Wochen ohne Unterbrechung in einer Wohnung beherbergt werden. In keinem Fall darf eine Überbelegung der Wohnung eintreten. Enge Angehörige, wie Eltern, Ehepartner oder Kinder, bedürfen keiner Erlaubnis durch den Vermieter und unterliegen auch keiner Befristung, müssen aber dem Vermieter angezeigt werden. Bei der Aufnahme eines Lebenspartners wiederum muss der Vermieter informiert werden und seine Einwilligung geben. Zudem darf es in keinem Fall zu Belästigungen der übrigen Mitbewohner kommen, wie zum Beispiel Lärm etc.. Vieles sollte vor Einzug in eine WG beachtet werden und die Fragen, welches Kühlschrankfach einem gehört, ob eine Waschmaschine vorhanden ist und wie der Putzplan aussieht, stehen ganz am Ende. Am Anfang stehen Information und natürlich die Sympathie gegenüber den Mitbewohnern, dann sollte es auch problemlos mit der Studenten-WG klappen.

Hier haben wir für Euch WG-Angebote aus verschiedenen Städten aufgelistet: