4. February 2012

Studienplatzklage

Wichtige Informationen über die Studienplatzklage

Studienplatzklage – sinnvoll oder nicht? Die Studienplatzklage beinhaltet, dass ein abgelehnter Studienplatzbewerber außergerichtlich oder gerichtlich seinen Anspruch auf eine Immatrikulation geltend macht. Eine Studienplatzklage unterstellt, dass die jeweilige Uni mehr Studienkapazitäten zur Verfügung hat, als die ZVS oder die Uni angegeben haben. Allerdings ist bei weitem nicht jeder Studienplatzklage auch der Erfolg vergönnt, die Kosten allerdings bleiben. Der Ablehnungsbescheid für die gewünschte Unistadt, bzw. Unikommt meistens von der ZVS – der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen mit Sitz in Dortmund.

Das Prozedere der Studienplatzklage

Das allgemeine Vergabeverfahren erfolgt in zwei Etappe:
Als erstes werden alle bundesweit vorhandenen Studienplätze gezählt und mit der Anzahl der Bewerber verglichen. Sind weniger Bewerber als Studienplätze da, wird jeder Anwärter berücksichtigt. Ist allerdings die Anzahl der Bewerber größer als die zu vergebenden Studienplätze setzt ein Auswahlverfahren ein. 51% werden nach der Durchschnittsquote verteilt, 25% nach der Wartezeit und 24% nach dem Hochschulkriterium (HK). Haben zwei Bewerber genau die gleichen Voraussetzungen, entscheidet das Los. Die ZVS ist allerdings nur für bestimmte Studiengänge, wie beispielsweise Betriebswirtschaftslehre, Medizin, Psychologie oder Zahnmedizin, zuständig und verteilt nur Plätze für das erste Semester.

Alternative: Studienplatztausch

Für angehende Studenten, welche keinen Studienplatz an ihrer Wunsch-Uni bekommen haben, sondern von der ZVS an eine andere Uni verteilt wurden sind, ist ein Studienplatztausch sinnvoll. Eine Studienplatzklage lohnt nur bei einem Ablehnungsbescheid oder dem Hinweis auf die Warteliste von der ZVS oder der entsprechenden Uni. Hierbei hat es nun sehr wenig Sinn direkt gegen die ZVS zu klagen, da die Rechtsprechung in Deutschland diesbezüglich wenig Aussicht auf Erfolg bietet. Voraussetzung für eine Studienplatzklage sind die vorangegangene Bewerbung bei der ZVS oder der Hochschule, der Ablehnungsbescheid, gegebenenfalls der erneute Antrag bei der Hochschule und die ordnungsgemäße Durchführung eines verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens, sofern es nicht durch § 68 Absatz 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ausgeschlossen ist. Auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes folgen nun je nach Bundesland Widerspruch sowie ein Antrag auf die vorläufige Zulassung zum Studium beim Verwaltungsgericht.

Die Kosten der Klage

Hat die Studienplatzklage Erfolg, trägt die unterlegene Hochschule die Kosten. Sollte der Anwärter mit seiner Klage unterliegen, fallen die eigenen Anwaltskosten, welche ca. 200 Euro betragen, und die Kosten der einstweiligen Anordnung mit ca. 70 Euro. Immer mehr Hochschulen beauftragen aber inzwischen eigene Anwälte, deren Kosten dann auch vom unterlegenen Kläger zu tragen sind. Es ist also durchaus ratsam, sich vorher zu erkundigen, ob sich die entsprechende Hochschule von einem Anwalt vertreten lässt oder nicht. Dies kann man durch die Studentenvertretung der jeweiligen Hochschule in Erfahrung bringen. Außerdem können die Kosten im Falle einer Klage von Verwaltungsgericht zu Verwaltungsgericht variieren und hängen davon ab, welchen Streitwert das Verwaltungsgericht festegelegt hat. Meistens werden von den Verwaltungsgerichten Streitwerte in Höhe von 2.500 bis 5000 Euro festgesetzt. Eine Parallelklage erhöht zwar die Chancen auf einen Studienplatz enorm, ist aber nur finanzkräftigen Klägern zu empfehlen. Denn hat man mit einer Klage Erfolg und zieht den anderen Eil-Antrag zurück, können Kosten von bis zu 5000 Euro anfallen. Eine Studienplatzklage garantiert keinen Studienplatz und es bieten sich durchaus Alternativen, wie ein Praktikum zu absolvieren und es im nächsten Semester noch einmal zu versuchen oder über einen anderen Studienplatz nachzudenken. Als aller letzter Ausweg würde noch ein Fernstudium bleiben. Diese Alternative hat natürlich einige Vorteile, bringt den Studenten jedoch um das Studentenleben im eigentlichen Sinn. Das muss jeder für sich entscheiden.